Teilnahmebedingungen

I. Zulassungsbedingung:

Grundsätzlich sind unsere Schulungen, Lehrgänge und Seminare ohne Zugangsbeschränkung. Hinweise über Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie mit den Informationen zur jeweiligen Schulung.

II. Anmeldung:

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahme und Zahlungsbedingungen an. Die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro erhebt eine Anmeldegebühr von 100,- Euro die mit der Schulungsgebühr verrechnet wird. Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro entsteht für die Teilnehmer/-innen die Verpflichtung zur Zahlung der Schulungsgebühr.

III. Teilnahmegebühr:

Die Schulungsgebühr ist unabhängig von den Leistungen Dritter vom Vertragspartner pünktlich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei einer Dauer von mehr als 120 Unterrichtsstunden kann die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro die Beträge in Raten erheben.

IV. Rücktritt vor Maßnahmebeginn:

Der/die Teilnehmer/-in kann vor Beginn der Maßnahme unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

  1. Bei Rücktritt wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.
  2. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen: Bei Rücktritt berechnen wir eine Ausfallgebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und der Höhe der Schulungsgebühr: bei Rücktritt innerhalb von 14 bis 7 Tage vor Beginn der Maßnahme: 30 % der Lehrgangsgebühr bei Rücktritt 6 bis 0 Tage vor Beginn der Maßnahme: 50 % der Lehrgangsgebühr
  3. Kann der/die Teilnehmer/-in den Nachweis erbringen, dass der Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist, so hat die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nachgewiesenen Schadens.
  4. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Zur Terminwahrung gilt das Datum des Poststempels.

V. Kündigung nach Maßnahmebeginn:

  1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Terminwahrung gilt das Datum des Poststempels.
  2. Eine Kündigung ist jederzeit und fristlos möglich. Der/die Teilnehmer/-in hat die Lehrgangsgebühr anteilig für die Zeit vom Beginn der Maßnahme bis zur Kündigung zu entrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden mit der anteiligen Schulungsgebühr verrechnet. Zusätzlich berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 60% der  gekündigten Anteile. Kann der/die Teilnehmer/-in den Nachweis erbringen, dass der Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist, so hat die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nachgewiesenen Schadens.

 VI. Zahlungsbedingungen:

  1. Bei Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 120 Unterrichtsstunden ist die gesamte Gebühr vor Maßnahmebeginn fällig.
  2. Bei Maßnahmen mit einer Dauer ab 120 Unterrichtsstunden sind grundsätzlich zwei Zahlungsweisen möglich:
    1. Die Gebühren werden im Lastschrifteinzugsverfahren in drei Raten belastet, wobei die erste Rate vor Beginn, die zweite Rate nach Ablauf eines Drittels und die dritte Rate nach Ablauf von zwei Dritteln der Schulung fällig werden.
    2. Die gesamten Gebühren werden vor Maßnahmebeginn gezahlt, dann gewähren wir einen Rabatt in Höhe von 3%.
  3. Auf Antrag kann die Gebühr nach individueller Vereinbarung gezahlt werden.
  4. Teilnehmer/-innen, die fällige Gebühren nicht gezahlt haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Teilnahmeausschluss vor dem 1. Unterrichtstag wirkt wie ein Rücktritt innerhalb von 6 bis 0 Tagen vor Maßnahmebeginn. Ein Teilnahmeausschluss nach dem 1. Unterrichtstag wirkt wie eine Kündigung zum Ausschlusstag. Werden im Rahmen von vereinbarten Ratenzahlungen Zahlungstermine nicht eingehalten, so sind alle noch nicht gezahlten Gebühren sofort fällig.

VII. Durchführung der Schulungen:

  1. Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Teilnahmebescheinigung entsprechend der Schulungsteilnahme. Anspruch auf ein Zertifikat bei Weiterbildungsmaßnahmen besteht nur bei einer mindestens 80prozentigen Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung und nach bestandener Prüfung.
  2. Die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Lehrgänge oder Seminare zeitlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Im Falle der Absage werden bereits geleistete Zahlungen in vollem Umfang erstattet.
  3. Durch unerwartete organisatorische Vorkommnisse können Veränderungen bei Terminen, Veranstaltungsorten, Gebühren und Einsatz Dozenten und Trainern erforderlich werden. Hierfür behält sich die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro die entsprechenden Änderungen vor. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt.

VIII. Haftung:

Die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

IX. Teilnahmeausschluss:

Die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro ist berechtigt, Teilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch seitens der Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro bestimmt sich für den Fall des Ausschlusses nach den Regelungen der Kündigung unter V (2).

X. Hausordnung:

Bei Verträgen gilt die Hausordnung  der Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro. Die Ordnung hängt aus. Sie wird auf Wunsch mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

XI. Copyright:

Sämtliche von der Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro herausgegebene Unterlagen unterliegen dem Copyright. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Copyright-Inhabers dürfen diese Unterlagen weder nachgedruckt noch vervielfältigt oder sonst wie zugänglich gemacht werden.

XII. Datenschutz:

Die Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro speichert die personenbezogenen Daten über die Teilnehmer. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

XIII. Gerichtsstand:

Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der Gerichtsstand der Kompetenzbildungsstätte Kälte-Klima-Elektro die Stadt Vechta.

XIV. Nebenabreden:

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

XV. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Auftragsbedingungen nicht rechtswirksam

sein, so berührt er nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Bedingungsteile. Die nicht rechtswirksame (Teil-) Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, gesetzlich zulässige (Teil-) Bestimmung zu ersetzen.